Infocenter

Kanzlei-Blog

Krankenkasse: Kein Freibetrag für freiwillig versicherte Betriebsrentner


Copyright: https://de.123rf.com/profile_morganka

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung liegt demnach nicht vor, weil pflichtversicherte Rentner ihre GKV-Mitgliedschaft durch eine ausreichend lange Zeit in der Sozialversicherung erlangt haben.

Steger & Minten
Steuerberater PartGmbB

Am Nierspark 7
47608 Geldern

Telefon +49 (0)2831 13400 0
Telefax +49 (0)2831 13400 53
E-Mail info@stb-nierspark.de

Zum Routenplaner ...

Besuchen Sie uns bei Xing    
Besuchen Sie uns bei Facebook    
Newsletter-Anmeldung