Infocenter

Kanzlei-Blog

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 1. April 2025 sanktionsfrei


Copyright: https://de.123rf.com/profile_sergign

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) informiert, dass vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen eingeleitet wird, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet.
Dies bedeutet, dass Unternehmen für die Offenlegung ihrer Rechnungslegungsunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt keine Ordnungsgeldverfahren befürchten müssen.

Steger & Minten
Steuerberater PartGmbB

Am Nierspark 7
47608 Geldern

Telefon +49 (0)2831 13400 0
Telefax +49 (0)2831 13400 53
E-Mail info@stb-nierspark.de

Zum Routenplaner ...

Besuchen Sie uns bei Xing    
Besuchen Sie uns bei Facebook    
Newsletter-Anmeldung