Infocenter

Kanzlei-Blog

Tellergroßer Feuchtigkeitsfleck ist kein Mangel


Copyright: https://de.123rf.com/profile_snowing

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 19. Februar 2025 (33050 C 204/24) entschieden, dass ein lediglich tellergroßer Feuchtigkeitsfleck in einer Wohnung für sich genommen keinen zur Mietminderung berechtigenden Mangel darstellt. Maßgeblich ist eine Gesamtabwägung aller Umstände; diffuse Mängelrügen ohne konkrete Darlegung der Beeinträchtigung reichen nicht aus, um eine Minderung nach § 536 BGB zu rechtfertigen. Zudem stellte das Gericht klar, dass Sachanträge spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden müssen, um berücksichtigt werden zu können.
Quelle: AG Frankfurt/Main, Urteil vom 19. Februar 2025 - 33050 C 204/24

Steger & Minten
Steuerberater PartGmbB

Am Nierspark 7
47608 Geldern

Telefon +49 (0)2831 13400 0
Telefax +49 (0)2831 13400 53
E-Mail info@stb-nierspark.de

Zum Routenplaner ...

Besuchen Sie uns bei Xing    
Besuchen Sie uns bei Facebook    
Newsletter-Anmeldung