Das BMF hat die Vordrucke für die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG) überarbeitet und an die elektronische Übermittlung über ELSTER angepasst. Ab 2025 sind die Erklärungen nur noch digital abzugeben. Neue Formulare und ein Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen stehen im Formular-Management-System bereit.
Shortlink zum BMF-Schreiben vom 27. März 2026: https://www.tinyurl.com/3rfmpk8k
Steger & Minten
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