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Ohne Zuwendungswillen keine verdeckte Gewinnausschüttung


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Eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter setzt einen Zuwendungswillen voraus. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22. November 2023 - I R 9/20 dazu entschieden.
Das Urteil finden Sie hier: https://www.tinyurl.com/3n8djj8y
Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.tinyurl.com/2m2mmsk8

Steger & Minten
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