Infocenter

Kanzlei-Blog

Vorlagepflicht von E-Mails im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen


Copyright: https://de.123rf.com/profile_mkphotoshu

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: E-Mails mit steuerlichem Bezug sind wie klassische Geschäftsbriefe aufzubewahren und können im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung vom Finanzamt angefordert werden. Auch digitale Unterlagen zu Konzernverrechnungspreisen fallen unter die Aufbewahrungspflicht.
Das Finanzamt darf jedoch kein sogenanntes „Gesamtjournal“ aller E-Mails verlangen, sondern muss konkret angeben, welche E-Mails aus welchem Zeitraum oder zu welchen Vorgängen benötigt werden.
Nur E-Mails mit einem steuerlichen Bezug dürfen von der Finanzverwaltung angefordert werden. Bei einem Gesamtjournal ist eben diese Voraussetzung nicht erfüllt.
Quelle: BFH-Beschluss vom 30. April 2025 (Aktenzeichen XI R 15/23)

Steger & Minten
Steuerberater PartGmbB

Am Nierspark 7
47608 Geldern

Telefon +49 (0)2831 13400 0
Telefax +49 (0)2831 13400 53
E-Mail info@stb-nierspark.de

Zum Routenplaner ...

Besuchen Sie uns bei Xing    
Besuchen Sie uns bei Facebook    
Newsletter-Anmeldung