Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 2. Juni 2026 (III C 3 - S 7359/00081/001/030) Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren vorgenommen. Die Grundsätze gelten für Anträge auf Vorsteuervergütung, die nach dem 31. Dezember 2025 gestellt werden. Ab dem 1. Januar 2026 sind im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für ausländische Unternehmen digitale Nachweise verpflichtend. Die Übermittlung erfolgt vorzugsweise über das BZSt-Online-Portal. Eine detaillierte Einzelaufstellung ist erforderlich. Kleinbeträge (Taxi, ÖPNV) sind nur auf Verlangen nachzuweisen. Fehlerhafte Rechnungen können nicht mehr nachgereicht werden.
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